Ab dem 10.Dezember 2022 gilt eine neue Regelung für die Maskenpflicht im ÖPNV in Bayern: Die Pflicht zum Tragen einer Maske entfällt.
Hinweis: Bitte handeln Sie weiterhin verantwortungsvoll. Wir empfehlen Ihnen, die Hygiene- und Abstandsregeln weiter einzuhalten.
Nein.
Visiere sind nicht zur Verhinderung der Virenausbreitung geeignet und erfüllen nicht die Anforderungen des Infektionsschutzes.
Bei Visieren können sich Tröpfchen, vor allem durch die großzügige Öffnung nach unten und oben, nach wie vor leicht verteilen. Daher gelten sie nicht als Maskenersatz.
Das Tragen einer Maske muss ausnahmsweise dann nicht erfolgen, wenn dies aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund einer Behinderung im Einzelfall nicht möglich oder unzumutbar ist. Entsprechende Einschränkungen sind durch die betroffene Person oder ihre Begleitpersonen glaubhaft zu machen. Hierfür kann ein Schwerbehindertenausweis oder ein dies bestätigendes ärztliches Attest hilfreich sein.
Das Abnehmen der Mund-Nasen-Bedeckung ist zulässig, solange es zu Identifikationszwecken oder zur Kommunikation mit Menschen mit Hörbehinderung oder aus sonstigen zwingenden Gründen erforderlich ist.
Kinder unter sechs Jahren und Reisende mit einem entsprechenden ärztlichen Attest müssen keine MNB tragen. Wichtig: Die Reisenden sind in der Pflicht, das Attest vorzuweisen, um von der Tragepflicht ausgenommen zu werden. Sie können nicht mit Verweis auf Datenschutz o.ä. das Vorzeigen des Attestes verweigern. Ansonsten gilt für sie MNB-Tragepflicht.
Reisende, die mit einem ärztlichen Attest nachweisen, dass sie von der Maskenpflicht befreit sind, dürfen auch ohne Maske den ÖPNV nutzen. Es wird von Seiten der Regierung empfohlen, dann auf den ÖPNV möglichst zu verzichten.