Ja, ein Auszubildender erhält in Verbindung mit einer Berechtigungskarte Wochen- und Monatskarten zum Schülertarif.
Die Berechtigungskarten hierfür erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Busunternehmen.
Die Beförderung ist kostenlos, wenn der Fahrgast einen amtlichen Schwerbehindertenausweis, der mit einer gültigen Wertmarke versehen ist, vorweisen kann.
Wenn auf dem Schwerbehindertenausweis der Buchstabe B vermerkt ist, fährt die Begleitperson kostenlos.
Fundsachen sind unverzüglich beim Personal abzuliefern.
Bei Verlorenen Gegenständen wenden Sie sich bitte an das zuständige Verkehrsunternehmen.
Für Fundsachen wird keine Haftung übernommen.
Rollstühle werden im Linienverkehr auf Strecken der VGAÖ grundsätzlich befördert, soweit der eingesetzte Bus von seiner Bauweise her hierfür geeignet ist.
Gleiches gilt für Kinderwägen oder Ähnliches.
Handgepäck und sonstige leicht tragbare und nicht sperrige Sachen werden nur dann befördert, wenn diese ausreichend verpackt und gesichert sind, die Sicherheit und Ordnung des Betriebes nicht gefährdet und andere Fahrgäste nicht gefährdet, verletzt oder belästigt werden. Bei Schäden, die durch mitgeführte Sachen verursacht werden, haftet der Fahrgast
Das Personal entscheidet im Einzelfall, ob Sachen zur Beförderung zugelassen werden und an welcher Stelle sie unterzubringen sind.
Ein Anspruch auf Mitnahme von Sachen besteht jedoch grundsätzlich nicht.
Diese werden unentgeltlich, nur unter Aufsicht einer dazu geeigneten Person befördert und dürfen nicht auf Sitzplätzen untergebracht werden.
Hunde, die eine Schulterhöhe von 30cm überschreiten, müssen einen Maulkorb tragen.
Kampfhunde gemäß der Landeshundverordung sind von der Beförderung ausgeschlossen.
Kleintiere sind in geeigneten Behältern mitzunehmen.
Eine Verpflichtung zur Mitnahme von Fahrrädern oder Elektro-Kleinstfahrzeugen besteht grundsätzlich nicht, jedoch können diese im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten befördert werden.
Für jedes Fahrzeug ist dabei für die Strecke ein Ticket zu lösen. Der Preis ist in den Zusatzbedingungen der Preistafel zu finden. Hiervon ausgenommen sind:
Eine Fahrtunterbrechung ist nicht gestattet. Ausgenommen ist ein evtl. erforderlicher Umstieg um das Fahrtziel zu erreichen.
Der Fahrgast ist verpflichtet sein Fahrzeug ständig festzuhalten und so unterzubringen, dass andere Fahrgäste nicht beinträchtigt werden.
Nicht befördert werden
Kinder vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 15. Lebensjahr, zahlen den Kinder Fahrpreis nach der Preistafel.
Kinder bis einschließlich 5 Jahre, in Begleitung einer Aufsichtsperson, sind noch nicht kostenpflichtig.