Die Karte erhalten alle Personen bis zum vollendeten 15. Lebensjahr.
Diese Karte erhalten alle Personen nach Vollendung des 15. Lebensjahres mit besonderer Berechtigung z. B. Schüler, Auszubildende, Studenten etc. - Hierfür muss eine Berechtigungskarte ausgefüllt werden. Hierfür wenden Sie sich bitte an das zuständige Busunternehmen.
Schülerwochenkarten und Schülermonatskarten werden nur im Bus gegen Vorlage der Berechtigungskarte ausgegeben. Die Berechtigungskarte ist Bestandteil des Fahrausweises.
Schülerwochenkarten und Schülermonatskarten sind nicht übertragbar.
Die entsprechende Schülerkarte ist unauslöschlich vom Fahrgast mit Vor- und Zunamen zu unterschreiben.
Die Schülerwochenkarte ist eine Kalenderwoche, von Montag bis Sonntag, gültig.
Die Voraussetzungen jährlich sind neu nachzuweisen
Der Verlust der Berechtigungskarte und/oder der Schülermonatskarte, wenden Sie sich bitte an das zuständige Busunternehmen.
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