Sie sind übertragbar und können bei entsprechender Entwertung der Fahrtenfelder von mehereren Personen genutzt werden
Sie gelten ab Lösungstag unbefristet, längstens jedoch bis zwei Monate nach Tarifänderung
für nicht benutzte Fahrtenfelder besteht kein Erstattungsanspruch
Es sind keine Fahrtunterbrechungen gestattet
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